Pressefreiheit statt Geheimniskrämerei im Krieg
„Das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Veröffentlichung der ‚Afghanistan-Papiere‘ durch die WAZ ist ein klarer Sieg für die Pressefreiheit und ein Schlag ins Gesicht der Bundesregierung. Die furchtbare Realität der Kriegspolitik darf nicht als Staatsgeheimnis eingestuft werden, sondern gehört in einer Demokratie ans Licht der Öffentlichkeit“, erklärt Sevim Dagdelen, Außenpolitikerin und abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung militärischer Lageberichte (Urteil vom 30. April 2020 – I ZR 139/15).
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