Energiearmut verhindern – Verzicht auf Energiesperren und Sozialtarif bei den Stadtwerken

Seit 2007 hat sich die Zahl der Strom- und Gassperren in Bochum vervielfacht. Für die kommenden Jahre ist auch durch die steigenden Strom- und vor allem Gaspreise ein weiterer Anstieg zu erwarten, der im Jahr 2020 lediglich durch das Moratorium zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher kurzzeitig hinausgezögert wurde. Die Linksfraktion beantragt im Rat einen Verzicht auf Strom- und Gassperren bis mindestens zum 30. April 2022 sowie die Einführung eines Sozialtarifs bei den Bochumer Stadtwerken.

„Die Stadtwerke sind ein kommunaler Versorger und stehen damit in einer besonderen sozialen Verantwortung“, sagt Gültaze Aksevi, Fraktionsvorsitzende der Bochumer LINKEN im Rat. „Ein Verzicht auf Strom- und Gassperren wäre ein erster wichtiger Schritt, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dass Menschen in Zeiten einer Pandemie die Heizung und der Strom abgestellt werden soll, ist für uns unvorstellbar. Sozialtarife können zudem dazu beitragen, Energiearmut zu begrenzen und die daraus resultierenden Härten abzufedern. Während die Ampel-Parteien auf Bundesebene Hartz IV nur einen neuen Namen geben wollen, anstatt den Regelsatz zu erhöhen, brauchen wir endlich einen Sozialtarif bei den Stadtwerken.“

Auch bei den Bochumer Stadtwerken steigen die Strom- und vor allem Gaspreise. Die Linksfraktion schlägt vor, dass für den Grundbedarf eine Vergünstigung von 50 Prozent eingeführt wird. Anspruch auf den Sozialtarif sollen alle Haushalte haben, die unterhalb der Einkommensgrenzen für eine Wohnberechtigung liegen. „Eine Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen ist angesichts der Energiepreissteigerungen dringend nötig, wenn unsere Stadtgesellschaft nicht weiter auseinanderdriften soll. Es ist höchste Zeit, dass die Stadt Bochum und die Stadtwerke ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und die Bochumerinnen und Bochumer besser vor Energiearmut schützen“, ergänzt Aksevi.

Unser Antrag zur Einführung eines Sozialtarifs bei den Stadtwerken.

Antrag auf Verzicht von Strom- und Gassperren.