Die Linksfraktion im Bochumer Rat fordert zusätzliche Gutachten und Informationen, bevor über das umstrittene Bauprojekt „Am Ruhrort“ in Bochum-Dahlhausen entschieden wird. Sie begrüßt die Entscheidung der Verwaltung, den Bebauungsplan für das 2,7 Hektar große Gebiet erst einmal zurückzuziehen.
Ursprünglich sollte über den Plan am Dienstag, den 26. Februar im Ausschuss für Planung und Grundstücke beraten werden. Ein Investor will auf der bisherigen Grünfläche 64 Reihenhäuser und Doppelhaushälften errichten, die allermeisten davon ohne jegliche Sozialbindung. Im Vorfeld hatten Bürgerinitiativen und DIE LINKE in der Bezirksvertretung Südwest auf die vielen offenen Fragen hingewiesen, die aktuell eine Entscheidung unmöglich machen.
„Die Denkpause muss jetzt genutzt werden, um ein unabhängiges Klimagutachten und ein Umweltgutachten in Auftrag zu geben“, fordert Mehriban Özdogan, Ratsmitglied und Vertreterin der Bochumer LINKEN im Ausschuss für Planung und Grundstücke. Die Erstellung eines Klimagutachtens hatte die Stabstelle Klimaschutz der Stadt selbst angeregt. Passiert ist das bisher jedoch nicht. Ihre Stellungnahme tauchte in der von der Verwaltung vorgelegten Abwägung noch nicht einmal auf. „Auch das Dezernat Immissionsschutz der Bezirksregierung Arnsberg hat gegenüber der Stadt ernsthafte Bedenken angemeldet, weil die Abstände der geplanten Wohnhäuser zu der benachbarten Industrieanlage zu gering sind. Uns liegen aktuell wieder diese Schreiben vor, noch konnte die Verwaltung bisher die Bedenken ausräumen.“
Im Rahmen des Bauprojekts ist außerdem geplant, das Gelände um zwei Meter aufzuschütten, da es in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt. „Deshalb ist außerdem ein Gutachten nötig, wie sich diese Anhebung in Verbindung mit der zusätzlichen Flächenversiegelung auf die Überschwemmungsgefahr für die umliegenden Gebiete auswirkt“, so Mehriban Özdogan weiter. „Über die Ergebnisse der weiteren Gutachten und über die Einwände der Bezirksregierung sollte dann mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gesprochen werden. Bevor der Bebauungsplan erneut den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird, ist eine Bürgerversammlung nötig.“