E-Mail-Affäre im Bochumer Schulamt: Linksfraktion verlangt Aufklärung

Hat Druck aus dem Bochumer Schulamt dafür gesorgt, dass das Jobcenter Anträge auf dringend benötigte Computer für den Distanzunterricht abgelehnt hat? Wenn ja, wie viele Schülerinnen und Schüler sind betroffen? Diesen Fragen geht DIE LINKE mit einer umfassenden Anfrage im Bochumer Schulausschuss nach.

Darum geht es: Kinder aus Familien im Harz-IV-Bezug haben Anspruch auf einen einmaligen Jobcenter-Zuschuss zur Anschaffung eines Tablets bzw. Computers für den digitalen Distanzunterricht. Voraussetzung für die Jobcenter-Unterstützung in Höhe von bis zu 350 Euro ist unter anderem: Die Schulen müssen den Bedarf und die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht schriftlich bestätigen.

Medienberichten zufolge hat ein Schulrat des Bochumer Schulamts jedoch in einer E-Mail geschrieben, Lehrkräfte sollten in den Formularen nicht bestätigen, dass „der Schulunterricht (…) digital ausgeführt“ wird und die „Schüler*innen auf einen internetfähigen Computer angewiesen“ sind. Betroffene Lehrkräfte berichten, dass sie die E-Mail als Aufforderung verstanden haben, die Formulare nicht wahrheitsgemäß auszufüllen. Es solle vermieden werden, dass Mängel beim digitalen Unterricht in Bochum dokumentiert werden, so die Vermutung.

„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist das ein ernsthafter Vorgang“, sagt Benny Krutschinna, Mitglied der LINKEN im Ausschuss für Schule und Bildung. „Das Schulamt steht in der Verantwortung alles dafür zu tun, dass alle gleichermaßen am Distanz- und Wechselunterricht teilnehmen können. Schülerinnen und Schülern aus Familien mit geringem Einkommen zusätzlich Steine in den Weg zu legen ist absolut inakzeptabel.“

Mit der Anfrage, die am Dienstag, den 18. Mai auf der Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Bildung steht, verlangt die Linksfraktion Antworten zu folgenden zehn Einzelfragen:

a) Allgemein:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Leistungsbezug gibt es in Bochum, deren Eltern grundsätzlich berechtigt sind, beim Jobcenter einen Antrag zur Übernahme des einmaligen unabweisbaren Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB II für digitale Endgeräte zu stellen?

2. Wie viele Anträge auf die 350 Euro für ein digitales Endgerät gab es bisher in Bochum? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.)

3. Wie viele der Anträge sind positiv beschieden worden, wie viele negativ? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)

4. Was waren jeweils die Gründe für eine Ablehnung?

5. Wie haben die Stadt Bochum und das Jobcenter die Betroffenen über die Antragsmöglichkeit informiert? Welche Hilfestellungen zur Antragsstellung gab/gibt es?

6. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Information alle Antragsberechtigten erreicht hat? Wenn nicht, wie wurde/wird Abhilfe geschaffen?

b) Zur E-Mail aus dem Schulamt Bochum:

7. Wie viele Ablehnungen sind vom Jobcenter ausgesprochen worden, weil die Bestätigung der Schule gefehlt hat, dass der Schulunterricht digital ausgeführt wird und/oder dass die Schülerinnen und Schüler auf einen internetfähigen Computer angewiesen sind?

8. Wie bewertet die Stadt Bochum die E-Mail aus dem Schulamt, welche der Absender gegenüber den Medien als „Diskussionsbeitrag“ bezeichnet? War das Versenden einer solchen Aufforderung an Schulen bzw. Lehrkräfte sinnvoll bzw. legitim?

9. Welche Konsequenzen für die Kommunikation aus dem Schulamt mit Schulen bzw. Lehrkräften zieht die Stadt Bochum?

10. Welche Maßnahmen hat die Stadt Bochum ergriffen bzw. wird sie ergreifen, damit die Schülerinnen und Schüler, denen die Förderung eines digitalen Endgeräts mit dieser Begründung verweigert worden ist, möglichst schnell ausgestattet werden?