Bereits in den Jahren 2017 und 2018 hatte die Bochumer Linksfraktion den Vorschlag auf die Tagesordnung des Bochumer Rats und seiner Ausschüsse gebracht – jetzt scheint es endlich eine politische Mehrheit zu geben: Statt kommunale Baugrundstücke praktisch immer zu privatisieren, sollen sie zukünftig verstärkt nach dem Erbbaurecht vergeben werden.
Als „längst überfällig“ bezeichnet der Vorsitzende der Bochumer Linksfraktion Horst Hohmeier einen solchen Beschluss. „Leider sind in den vergangenen Jahren weiter viele Grundstücke privatisiert worden, die nun für die Öffentlichkeit für immer verloren sind.“ Die konkreten Regelungen will DIE LINKE allerdings präzisieren und nachschärfen. Der Grundsatzbeschluss steht am Donnerstag, den 26. August auf der Tagesordnung des Bochumer Rats.
„Das Erbbaurecht gibt der Stadt die Möglichkeit, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – indem sie mit den Baugesellschaften Mietpreisbindungen über die ganze Vertragslaufzeit vereinbart“, sagt Horst Hohmeier. „Genau diese wichtige Regelung, die anderswo bereits üblich ist, sieht der Beschlussvorschlag der Verwaltung aber nicht vor. Das wollen wir ändern, denn wir müssen die Mietpreisspirale in unserer Stadt stoppen.“ Außerdem beantragt DIE LINKE, dass grundsätzlich alle städtischen Wohnungsbau-Grundstücke nach dem Erbbaurecht vergeben werden. Die Formulierung der Verwaltung kann man so verstehen, dass der Beschluss nicht gilt, wenn die Stadt Ausnahmen bei den Quoten zum öffentlich geförderten Wohnungsbau macht.
Darüber hinaus will DIE LINKE, dass auch kommunale Gewerbeflächen vorrangig nach dem Erbbaurecht vermarktet werden, statt sie Investoren weiterhin auch zum Kauf anzubieten. „Das ist wichtig, damit die Stadt bei Betriebsaufgaben neu über die weitere Nutzung entscheiden und das längere Brachliegen von Flächen vermeiden kann“, so Horst Hohmeier weiter.
In den vergangenen Jahren hatte DIE LINKE scharf kritisiert, dass die Rathaus-Koalition aus SPD und Grünen an der großflächigen Privatisierung von Baugrundstücken festhielt – trotz der Krise im Bereich des bezahlbaren Wohnraums. Werden Baugrundstücke stattdessen nach dem Erbbaurecht vergeben, bleiben sie im Eigentum der Stadt, und Baugesellschaften erwerben das Recht, sie zum Beispiel 75 Jahre lang zu bewirtschaften. Mit günstigen Erbbau-Zinsen kann die Stadt gemeinwohlorientierte Gesellschaften besonders fördern und sie im Gegenzug dafür zu besonders niedrigen Mieten verpflichten.